Finanzierung |
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Wird aufgrund einer Sprachabklärung eine logopädische Therapie eingeleitet, werden mit einem entsprechenden Antrag eine Abklärungspauschale sowie die logopädische Therapie von der Erziehungsdirektion des Kantons Bern finanziert. Erfolgt aufgrund der logopädischen Abklärung keine Therapie, kann die Rechnung an die Krankenkasse weitergeleitet werden, sofern die KinderärztIn die Abklärung verordnet hat. Ohne abschlägigen Bescheid der Kasse kann davon ausgegangen werden, dass diese die Kosten für die Abklärung übernimmt. Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, wird den Eltern eine Abklärungspauschale von Fr. 360.- für Abklärung, Gespräche, Bericht und Procedere in Rechnung gestellt.
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